⚠️ Wussten Sie? Bußgelder bis zu 25.000 € bei fehlender Hygiene-Dokumentation – und der nächste Kontrollbesuch kommt unangekündigt.
Gesetzeskonforme Mitarbeiterschulung

Ihre gesetzliche Pflicht
sicher erfüllt.

Professionelle Hygieneschulungen direkt in Ihrem Betrieb – nachhaltig, nachvollziehbar und behördenkonform.

Qualität beginnt mit geschulter Hygiene Qualität bleibt durch regelmäßige Schulung
Schulung anfragen

Vertraut von führenden Betrieben der Region

Fährhaus Sylt Aarnhoog Sylt Benen-Diken-Hof Johannes King Restaurant Seenot Kaamp's 7 Restaurant Königshafen Samoa Seepferdchen Osteria Sylt Hotel Gutenberg Gosch – Anna Gosch Fährhaus Sylt Aarnhoog Sylt Benen-Diken-Hof Johannes King Restaurant Seenot Kaamp's 7 Restaurant Königshafen Samoa Seepferdchen Osteria Sylt Hotel Gutenberg Gosch – Anna Gosch
HS
Holger Schäfer
Hygieneschulung & Beratung
11+
Premium-Betriebe
SH
Schleswig-Holstein

Wo höchste Ansprüche auf Tradition treffen

Ich betreue Gastronomien und Lebensmittelbetriebe, die seit Jahrzehnten für Qualität, Gastfreundschaft und erstklassige Standards stehen. In einer Region, in der internationaler Tourismus, gehobene Kulinarik und anspruchsvolle Gäste aufeinandertreffen, gibt es keinen Spielraum für Kompromisse bei der Hygiene.

Meine Schulungen sind auf genau dieses Niveau zugeschnitten: praxisnah, rechtssicher und so diskret wie professionell. Ob Sterneküche oder traditionsreiche Familiengastronomie – ich stelle sicher, dass Ihr Betrieb bei jeder Kontrolle besteht, ohne den laufenden Betrieb zu unterbrechen.

„Herr Schäfer versteht, worauf es in unserem Betrieb ankommt. Die Schulung war kompakt, relevant und hat unser Team direkt weitergebracht."

– Küchenchef eines langjährigen Kunden

Risiko ohne Schulungsnachweis

Was passiert, wenn Ihr Betrieb nicht vorbereitet ist?

25.000 €
Maximales Bußgeld bei Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
1 ×
Mindestens einmal jährlich ist die Schulung gesetzlich vorgeschrieben
67 %
der kontrollierten Betriebe in SH wurden mit Hygienemängeln bewertet
0 €
Gesundheitsamt-Belehrung allein schützt nicht vor Sanktionen – reicht nicht aus

Jede unangekündigte Kontrolle kann teuer werden. Jetzt absichern:

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Ihr Betrieb ist gesetzlich verpflichtet –
wir machen es einfach.

Gesetzlich vorgeschrieben

Mindestens 1× jährlich Hygieneschulung, alle 2 Jahre Folgebelehrung nach IfSG – Pflicht für jeden Lebensmittelbetrieb ohne Ausnahme.

Imageschutz

Vermeidung von veröffentlichten Mängelberichten durch den Verbraucherschutz – schützen Sie Ihren guten Ruf und Ihre Gäste nachhaltig.

Gästeschutz

Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für Hygiene- und Sicherheitsvorschriften – nachhaltiger Schutz Ihrer Gäste und Kunden.

Haftungsreduzierung

Reduzierung von Haftungsrisiken und Vermeidung von Bußgeldern durch lückenlose Dokumentation und regelmäßige Nachweise.

LMHV-Eigenkontrolle

Alle erforderlichen Dokumente zur Eigenkontrolle nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung – prüfungssicher und vollständig.

EU-Anforderungen

Erfüllung der neuen EU-Kontrollverordnung – die Belehrung beim Gesundheitsamt allein reicht nicht aus. Offenlegungspflicht beachten.

Diese Schulung ist verpflichtend für
alle Lebensmittelbetriebe

Ob kleines Restaurant oder großes Hotel – das Gesetz gilt für jeden Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt.

Gastronomie

Restaurants, Imbisse, Cafés, Kantinen

Hotels

Frühstücksservice, Hausverpflegung, Küche

Fleischereien

Metzger, Schlachtbetriebe, Wurstküchen

Kitas & Schulen

Kindertagesstätten, Schulküchen, Mensen

Lebensmittelhandel

Supermärkte, Feinkost, Wochenmärkte

Bäckereien

Bäcker, Konditoreien, Café-Bäckereien

Catering

Eventcatering, Partyservice, Lieferdienste

Pflege & Heime

Altenheime, Reha-Einrichtungen, Pflegedienste

Nicht sicher, ob Ihr Betrieb betroffen ist? Rufen Sie einfach an – kostenlose Erstberatung: 0152 / 34383569

Direkt bei Ihnen im Betrieb –
ohne Aufwand, mit System.

Ich komme zu Ihnen. Kein Reiseaufwand, keine externe Location, kein Zeitverlust. Professionell, prüfungssicher und flexibel terminiert.

Inhouse-Schulung

Schulung direkt in Ihrem Betrieb – maximale Zeit- und Kostenersparnis, kein Ausfall.

Hoher Standard

Professionell geschulte Mitarbeiter durch zertifizierte, aktuelle Schulungsinhalte.

Sichere Dokumentation

Nachvollziehbare und prüfungssichere Dokumentation – bereit für jede Kontrolle.

Flexible Termine

Termine September bis Juli oder nach individueller Absprache – auch kurzfristig.

90–120 Minuten

Kompaktes, effektives Format – minimale Ausfallzeit für Ihr Team, maximaler Nutzen.

Rechtssicherheit

Offenlegungspflicht erfüllt – bei jeder Kontrolle sind Sie vollständig auf der sicheren Seite.

🤝

„Ich freue mich darauf, Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen und Ihre Hygienestandards nachhaltig zu verbessern."

Holger Schäfer

Hygieneschulung & Beratung · Schleswig-Holstein

Alles, was Sie über
Hygieneschulung wissen müssen

Die einmalige Belehrung beim Gesundheitsamt (§ 43 IfSG) ist nur der erste Schritt – sie läuft nach 2 Jahren ab und deckt keine laufende Schulungspflicht ab. Zusätzlich verpflichtet § 4 LMHV jeden Betrieb zur regelmäßigen betriebsinternen Schulung aller Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt. Diese muss dokumentiert und nachweisbar sein. Nur beides zusammen schützt Sie rechtlich vollständig.
  • IfSG-Folgebelehrung: alle 2 Jahre – für jeden Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt
  • LMHV-Hygieneschulung: mindestens 1× jährlich – betriebsintern, dokumentiert
  • Neue Mitarbeiter: Sofort bei Einstellung – noch vor dem ersten Arbeitstag mit Lebensmittelkontakt

In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Schulung, die beide Anforderungen kombiniert und lückenlos dokumentiert.
Bei fehlenden Schulungsnachweisen drohen erhebliche Konsequenzen:
  • Bußgelder bis zu 25.000 € nach IfSG
  • Veröffentlichung im Transparenzbericht des Verbraucherschutzes (Schleswig-Holstein)
  • Betriebsschließung bei schwerwiegenden oder wiederholten Mängeln
  • Reputationsschaden durch öffentliche Mängellisten
  • Erhöhtes Haftungsrisiko bei Erkrankungsfällen von Gästen oder Kunden
Alle Personen, die beruflich oder gewerblich mit Lebensmitteln in Berührung kommen – unabhängig von Beschäftigungsart:
  • Vollzeit- und Teilzeitkräfte
  • Aushilfen und Saisonkräfte
  • Auszubildende
  • Reinigungspersonal mit Zugang zur Küche
  • Servicepersonal und Köche

Auch Inhaber und Geschäftsführer müssen nachweislich geschult sein.
Die Schulung findet direkt in Ihrem Betrieb statt – kein Reiseaufwand für Sie oder Ihre Mitarbeiter. Ablauf:
  • Terminabsprache per Telefon oder E-Mail
  • Schulung vor Ort, Dauer 90–120 Minuten
  • Interaktive Vermittlung: Theorie + betriebsspezifische Praxisbeispiele
  • Dokumentation: Teilnehmerlisten, Schulungsnachweis, Zertifikate
  • Alle Unterlagen verbleiben bei Ihnen – sofort prüfungssicher
Die häufigsten Beanstandungen bei Lebensmittelkontrollen in Deutschland:
  • Fehlende oder veraltete Schulungsnachweise
  • Unvollständige Eigenkontrolldokumentation (HACCP)
  • Mangelhafte Temperaturkontrollen bei Kühlketten
  • Fehlerhafte Reinigungspläne oder fehlende Nachweise
  • Unzureichende Schädlingsbekämpfung
  • Fehlende Allergeninformationen

Unsere Schulung adressiert alle diese Punkte gezielt und praxisnah.
Ja – ausnahmslos. Das Infektionsschutzgesetz und die LMHV gelten für jeden Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt – unabhängig von Größe, Mitarbeiterzahl oder Rechtsform. Auch ein Ein-Personen-Betrieb oder ein Familienrestaurant mit nur 3 Mitarbeitern unterliegt der vollständigen Schulungspflicht.
Schwerpunktmäßig tätig in Schleswig-Holstein und angrenzenden Regionen. Für Betriebe außerhalb des Hauptgebiets sprechen Sie mich einfach direkt an – bei entsprechender Betriebsgröße oder mehreren Standorten lassen sich Lösungen finden. Kontakt: 0152 / 34383569

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